Rechtliches

Mitgliedschafts­bedingungen

Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen der Lila Fitness ERZ GmbH

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) gelten für die zwischen uns, der Firma Lila Fitness ERZ GmbH (im Folgenden: Betreiber), und dem jeweiligen Mitglied geschlos­senen Mitglied­s­chaften. Vertrags­ge­gen­stand ist die Mitglied­s­chaft/Nutzung in einem unserer jeweils ausge­wählten Fitness-Studios und die Teilnahme an den angebotenen Leistungen wie z.B. Kurse, Eigen­trai­ning in unseren Einrich­tungen u. ä.

§2 Mitgliedschaft

Die Mitglied­s­chaft besteht für die Dauer der verein­barten Laufzeit gemäß der zwischen dem Fitness­studio und dem Mitglied geschlos­senen Verein­ba­rung. Die Rechte des Mitgliedes sind nicht übertragbar.

Die Mitglied­s­chaft endet nicht bei Verkauf der Firma bzw. eines der Fitness-Studios. Vielmehr tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in die bestehende und weiter­lau­fende Mitglied­s­chaft ein. Das Mitglied ist daher verpflichtet, nach entspre­chender Mitteilung über den Kauf/Verkauf der Firma bzw. eines der Fitness-Studios die Zahlung des vertraglich verein­barten Mitglieds­bei­trages an den Käufer vorzunehmen und diesem hierzu eine entspre­chende Last­schrif­ter­laubnis zu erteilen.

§3 Minderjährige Mitglieder

Das Mindest­alter für den Zutritt und eine Mitglied­s­chaft beträgt 15 Jahre. Soweit das Mitglied das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird die Mitglied­s­chaft mittels einer rechts­ver­bind­li­chen Unter­schrift bzw. digitalem Zeitstempel und ausge­füllter Bürg­schafts­er­klä­rung durch den gesetz­li­chen Vertreter begründet.

§4 Nutzung der Fitness-Studios ohne Mitgliedschaft

Außerhalb der Mitglied­s­chaft ist eine Nutzung der Studios nur im Rahmen eines Probe­trai­nings oder nach Erwerb einer Blockkarte möglich. Die Gültigkeit der Blockkarte ist abhängig von der Art der Blockkarte. Im Übrigen hat der Inhaber der Blockkarte die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Mitglied, so dass die Bestim­mungen dieser Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen sowie der Hausordnung mit Erwerb der Karte verbind­liche Vertrags­grund­lage werden.

§5 Rechte, Pflichten, Haftung

Das Mitglied ist berechtigt, die Einrich­tungen in dem verein­barten Umfang während der offiziellen Öffnungs­zeiten unein­ge­schränkt zu nutzen. Hierbei stehen innerhalb der Öffnungs­zeiten die Geräte und sanitären Räum­lich­keiten des Studios dem Mitglied zur Nutzung zur Verfügung. Die Trai­nings­ge­räte sind ordnungs­gemäß, sachgerecht und pfleglich zu behandeln und zu benutzen.

Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung, welche ihm bei Vertrags­schluss (digital als Download im Self-Service oder auf der Webseite) ausge­hän­digt wurde, zu beachten. Die Hausordnung ist zudem im Eingang der Studios ausgehangen und für jedes Mitglied einsehbar.

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Anschrif­ten­än­de­rung sowie Änderungen der Mailadresse oder der Bank­ver­bin­dung unver­züg­lich mitzuteilen oder selbst­ständig im Self-Service anzupassen. Bei Verstoß gegen diese Mittei­lungs­pflicht trägt das Mitglied die aus diesem Pflicht­ver­säumnis entstan­denen Mehrkosten.

Die Haftung des Betreibers gegenüber dem Mitglied beschränkt sich auf Vorsatz und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitgliedes.

§6 Laufzeit, Unterbrechung (Aussetzung) & Kündigung

Eine zwischen den Parteien geschlos­sene Mitglied­s­chaft gilt für die Laufzeit, für die sie eingegangen wurde. Es gelten die verein­barten Kündi­gungs­fristen wie auf der jeweiligen Mitglied­s­chaft vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unbenommen.

Bei Eintritt einer Schwan­ger­schaft kann die Mitglied­s­chaft für die Dauer des Mutter­schutzes unter­bro­chen werden (Aussetzung). Für die Dauer der Aussetzung ruht die Mitglied­s­chaft, der Mitglieds­bei­trag ist in dieser Zeit nicht zu entrichten. Der Betreiber ist wegen des erhöhten Bear­bei­tungs- und Verwal­tungs­auf­wandes allerdings berechtigt, eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 10,00 € in Rechnung zu stellen. Die bestehende Mitglied­s­chaft verlängert sich jeweils um die gewährte Zeit der Aussetzung.

Ein Sonder­kün­di­gungs­recht besteht zudem gemäß §19 dieser Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen.

Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe der Mitglieds­nummer an: Lila Fitness ERZ GmbH, Neustädtler Str. 5, 08289 Schneeberg oder per E-Mail an: info@lila-fitness.de zu senden. Alternativ kann die Kündigung über die Webseite oder den Self-Service erfolgen.

§7 Mitgliedskarte / Vertragsstrafe

Für den Zutritt erhält jedes Mitglied eine persönliche Mitglieds­karte. Dafür wird eine einmalige Karten- und Akti­vie­rungs­ge­bühr von 30,00 € erhoben und zusammen mit dem Startpaket per Lastschrift eingezogen.

Beim Besuch des ausge­wählten Studios hat sich das Mitglied immer am CheckIn unter Vorlage der Mitglieds­karte anzumelden, auch wenn der Zugang zeitweise barrie­re­frei sein sollte. Ein Verlust der Mitglieds­karte ist unver­züg­lich zu melden. Die Weitergabe der Mitglieds­karte an andere Personen ist strengstens untersagt.

Für den Fall des miss­bräuch­li­chen Verwendens der Karte durch das Mitglied ist der Betreiber berechtigt, unbenommen sonstiger Scha­dens­er­satz­ansprüche eine Vertrags­strafe / pauschales Nutzungs­ent­geld in Höhe von 150,00 € gegen das Mitglied zu verhängen und die Mitglied­s­chaft außer­or­dent­lich fristlos zu kündigen.

§8 Preise / Tarife

Die aktuellen Preise für die Mitglied­s­chaft und Tarife gemäß der jeweils gewählten Laufzeit und -leistungen sind auf unseren Webseiten ersichtlich. Zwischen dem Mitglied und dem Betreiber können Sonder­ta­rife vereinbart werden, welche zu ihrer Wirksamkeit jedoch zwingend einer zusätz­li­chen schrift­li­chen Verein­ba­rung bedürfen, in welcher u.a. auch Laufzeit und Kündi­gungs­frist enthalten sein müssen.

Bei einem Upgrade auf einen Akti­ons­tarif wird das Startpaket nochmals fällig.

§9 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages / Änderung des Beitrages

Der Betreiber ist berechtigt, seine Forderungen aus der Mitglied­s­chaft an einen externen Dienst­leister abzutreten. Der Last­schrif­t­einzug erfolgt unbenommen dieser Forde­rungs­ab­tre­tung auf ein im Namen des Studios geführtes Konto. Wirt­schaft­lich Berech­tigter des im Namen des Studios geführten Kontos kann ein externer Dienst­leister sein.

Der monatliche Mitglieds­bei­trag sowie gege­be­nen­falls weitere zwischen den Parteien vereinbarte Leistungen werden zum 15. des Monats im Auftrag des Betreibers per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitgliedes eingezogen. Das Mitglied hat in dieser Zeit (2 Tage +/−) für eine ausrei­chende Deckung des in der Last­schrift­ver­ein­ba­rung angegebenen Kontos Sorge zu tragen.

Im Falle einer Erhöhung der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer erhöht sich der Mitglieds­bei­trag ab dem Zeitpunkt des höheren Mehr­wert­steu­er­an­falls entspre­chend.

§10 Zahlungsverzug

Sollte der Forde­rungs­einzug des fälligen Beitrages sowie gege­be­nen­falls weiterer zwischen den Parteien verein­barter Leistungen nicht möglich sein, ist der Betreiber berechtigt, für außer­ge­richt­liche Mahnungen eine Mahngebühr zu erheben sowie die Erstattung der Kosten für ausge­fal­lene Rück­last­schriften zu verlangen.

Sollte das Mitglied die Last­schrift­ver­ein­ba­rung widerrufen oder in anderer Weise den Forde­rungs­einzug per Lastschrift verhindern, erhöht sich der monatliche Mitglieds­bei­trag um 5,00 €.

Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monats­bei­trägen schuldhaft in Verzug, ist der Betreiber zudem berechtigt, die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der verein­barten Laufzeit der Mitglied­s­chaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig zu stellen. Darüber hinaus ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§11 Tarifwechsel / Zusatzmodule

Ein Tarif­wechsel muss schriftlich beantragt oder über den Self-Service durch­ge­führt werden. Stimmt der Betreiber einem Tarif­wechsel zu, beginnt der neue Tarif, wenn nicht anders vereinbart, am Tag der Umstellung. Gezahlte Beiträge werden anteilig zum 15. des Folgemonats verrechnet bzw. ausge­gli­chen. Es wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 10,00 € erhoben und mit dem nächsten Beitrag per Lastschrift eingezogen.

Zusatz­mo­dule / Pauschalen gelten immer für die laufende Mitglied­s­chaft und haben keine Auswirkung auf deren Dauer oder die Kündi­gungs­frist. Module können separat gebucht und gekündigt werden. Die Preise sind maximal 3 Monate gültig. Die jeweiligen Kündi­gungs­fristen sind bei der Buchung ersichtlich. Bei Beendigung der Mitglied­s­chaft endet auch das Zusatzmodul / die Pauschale.

§12 Nutzungszeiten

Die Nutzung des vom Mitglied gewählten Studios ist nur während der geltenden Öffnungs­zeiten möglich. Die Öffnungs­zeiten sind auf den Webseiten und in den Studios ausgehangen und einsehbar.

Änderungen im Kursplan – sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen – behält sich der Betreiber ausdrü­ck­lich vor. Während der Kurse sind die Flächen und Geräte für die Teilnehmer der Kurse frei­zu­halten und es besteht kein Anspruch auf deren Nutzung.

§13 Gebrauch, Besitz und Verkauf von Drogen, Betäubungs-/Dopingmitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten

Gebrauch, Besitz und Verkauf von Drogen und Betäu­bungs­mit­teln sowie Präparaten, die in der Verbots­liste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) aufgeführt sind, sind in den Studios des Betreibers ausdrü­ck­lich verboten.

Das Mitglied darf nur solche verschrei­bungs­pflich­tigen Arznei­mittel in den Studios mit sich führen, die nach ärztlicher Indikation dem persön­li­chen Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist Besitz, Gebrauch sowie die Weitergabe anderer verschrei­bungs­pflich­tiger Arznei- und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leis­tungs­fä­hig­keit des Mitglieds erhöhen sollen.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Lila Fitness sowohl zur Straf­an­zeige als auch zur außer­or­dent­li­chen, fristlosen Kündigung der Mitglied­s­chaft sowie zur Geltend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­ansprü­chen.

§14 Videoüberwachung

Dem Mitglied ist bekannt, dass alle Fitness­an­lagen aus Sicher­heits­gründen und aufgrund der Wahrnehmung des Hausrechtes 24 Stunden video­über­wacht sind. Diese Daten dienen dem Schutz vor Vandalismus, Missbrauch der Membercard und mutwilliger Zerstörung.

Die Daten werden ordnungs­gemäß doku­men­tiert und bei fehlender Relevanz spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Bei einem Scha­dens­fall werden die Daten zur Geltend­ma­chung von Rechts­ansprü­chen auch an Dritte übermittelt (z.B. Polizei, Staats­an­walt­schaft, Gericht). Der video­über­wachte Bereich ist entspre­chend gekenn­zeichnet. Die Intimsphäre des Mitgliedes wird nicht verletzt.

§15 Bild- und Filmaufnahmen

Das Mitglied erklärt sich damit einver­standen, dass im Rahmen von Marke­ting­maß­nahmen Bild- bzw. Film­ma­te­rial während der laufenden Studio­nut­zung angefertigt und für die Inter­ne­t­auf­tritte vom Betreiber genutzt werden kann.

Bild- bzw. Film­auf­nahmen des Mitgliedes bzw. Nutzers im Fitness­studio sind nur nach vorheriger Genehmigung vom Betreiber gestattet.

§16 Datenschutz

Die perso­nen­be­zo­genen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Daten­schutz­be­stim­mungen nur für die Erfüllung der Mitglied­s­chaft erhoben und verarbeitet. Bei den vom Betreiber erhobenen, zur Erfüllung der Mitglied­s­chaft erfor­der­li­chen Daten handelt es sich um Foto/s, Name, Anschrift, Geburts­datum, Konto­ver­bin­dung, E-Mail-Adresse und Tele­fon­nummer. Die Daten werden dabei auch in elek­tro­ni­scher Form gespeichert.

Es werden ohne Einwil­li­gung des Mitglieds keine perso­nen­be­zo­genen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftrags­ver­a­r­beiter, die besonders vertraglich zur Verschwie­gen­heit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf speziellen Spei­cher­ser­vern aufbewahrt.

Die Daten des Mitgliedes werden lediglich für die Dauer der laufenden Mitglied­s­chaft gespeichert. Nach Beendigung werden nur die Daten gespeichert, welche im Rahmen der gesetz­li­chen Aufbe­wah­rungs­pflicht erfor­der­lich sind. Diese Daten werden nach Ablauf der gesetz­li­chen Aufbe­wah­rungs­pflicht automatisch gelöscht.

Die Datenschutzbeauftragte ist Daniela Schädlich, erreichbar unter: info@lila-fitness.de

Die zuständige Aufsichts­be­hörde ist der Landes­be­auf­tragte für Datenschutz Sachsen, Devri­ent­straße 5, 01067 Dresden, Telefon: (0351) 85471 101, E-Mail: datenschutz@slt.sachsen.de

Weitere Infor­ma­ti­onen zur Daten­ver­a­r­bei­tung findest du in unserer Daten­schut­z­er­klä­rung.

§17 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle weder bereit noch verpflichtet.

Pflicht­an­gabe nach § 36 VSBG: Allgemeine Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: (07851) 79579 40, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

§18 Parkplatznutzung

Die Mitglieder können während ihrer Trai­nings­zeit kostenfrei die vom Betreiber ange­mie­teten und ausge­wie­senen Parkplätze nutzen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte Kraft­fahr­zeuge kosten­pflichtig abschleppen zu lassen.

Der Betreiber haftet zudem nicht für Schäden, gleich welcher Art, insbe­son­dere Beschä­di­gungen an Fahrzeugen, welche bei der Nutzung der Parkflächen entstehen.

§19 Vertragsänderung

Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen abge­schlos­senen Mitglied­s­chaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schrift­form­klausel. Mündliche Nebe­n­a­b­reden bestehen nicht.

Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Ände­rungs­mit­tei­lung schriftlich zu wider­spre­chen. Im Fall eines Wider­spruchs ist der Betreiber berechtigt, die Mitglied­s­chaft zum jeweils Monats­letzten zu kündigen.

§20 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestim­mungen dieser Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen unwirksam oder undurch­führbar sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Bestim­mungen im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestim­mungen nicht Vertrags­be­stand­teil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt nach den gesetz­li­chen Vorschriften.

Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft oder dem Bezug einer Leistung werden alle Bestandteile der AGB vom Nutzer anerkannt und sind ohne Unterschrift verbindlich!
Stand: 06/2026 · Lila Fitness ERZ GmbH · Neustädtler Str. 5 · 08289 Schneeberg