AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studios Lila Fitness / Lila Cross
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen uns, der Firma Lila Fitness ERZ GmbH bzw. Ronny Engel (im Folgenden: Lila Fitness), und dem jeweiligen Mitglied geschlossenen Verträge. Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft/Nutzung in einem unserer jeweils ausgewählten Fitness-Studios und die Teilnahme an den angebotenen Leistungen wie z.B. Kurse, Eigentraining in unseren Einrichtungen u. ä..
§ 2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen Lila Fitness und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Rechte des Mitgliedes sind nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft endet nicht bei Verkauf der Firma bzw. eines der Fitness-Studios. Vielmehr tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden und weiterlaufenden Vertrag ein. Das Mitglied ist daher verpflichtet, nach entsprechender Mitteilung über den Kauf/Verkauf der Firma bzw. eines der Fitness-Studios die Zahlung des vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeitrages an den Käufer vorzunehmen und diesem hierzu eine entsprechende Lastschrifterlaubnis zu erteilen.
§ 3 Minderjährige Mitglieder
Das Mindestalter für den Zutritt und eine Mitgliedschaft beträgt 15 Jahre. Soweit das Mitglied das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird die Mitgliedschaft mittels einer rechtsverbindlichen Unterschrift und ausgefüllter Bürgschaftserklärung durch den gesetzlichen Vertreter begründet.
§ 4 Nutzung der Fitness-Studios ohne Mitgliedschaft
Außerhalb der Mitgliedschaft ist eine Nutzung der Studios von Lila Fitness nur im Rahmen eines Probetrainings oder nach Erwerb einer Blockkarte möglich. Die Gültigkeit der Blockkarte beträgt 1 Jahr. Im Übrigen hat der Inhaber der Blockkarte die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Mitglied, so dass die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung mit Erwerb der Karte verbindliche Vertragsgrundlage werden.
§ 5 Rechte, Pflichten, Haftung
Das Mitglied ist berechtigt, das von ihm gewählte Studio und dessen Einrichtung in dem vereinbarten Umfang während der offiziellen Öffnungszeiten uneingeschränkt zu nutzen. Hierbei stehen innerhalb der Öffnungszeiten die Geräte und sanitären Räumlichkeiten des Studios dem Mitglied zur Nutzung zur Verfügung. Die Trainingsgeräte sind ordnungsgemäß, sachgerecht und pfleglich zu behandeln und zu benutzen. Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung, welche ihm bei Vertragsschluss ausgehändigt wurde, zu beachten. Die Hausordnung ist zudem in den Räumlichkeiten von Lila Fitness ausgehangen und für jedes Mitglied einsehbar. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Anschriftenänderung sowie Änderungen der Mailadresse oder der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen oder selbstständig in der Member-App anzupassen. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht trägt das Mitglied die aus diesem Pflichtversäumnis entstandenen Mehrkosten. Die Haftung von Lila Fitness gegenüber dem Mitglied beschränkt sich auf Vorsatz und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitgliedes.
§ 6 Vertragsdauer / Unterbrechung (Aussetzung) / Kündigung
Ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag gilt für die Laufzeit, für die er eingegangen wurde. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig in der für den jeweiligen Vertragstyp geltenden Kündigungsfrist vor Vertragende gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unbenommen. Bei Eintritt einer Schwangerschaft kann das Vertragsverhältnis für die Dauer des Mutterschutzes unterbrochen werden (Aussetzung). Für die Dauer der Aussetzung ruht die Mitgliedschaft, der Mitgliedsbeitrag ist in dieser Zeit nicht zu entrichten. Lila Fitness ist wegen des erhöhten Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwandes allerdings berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in Rechnung zu stellen. Die bestehende Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um die gewährte Zeit der Aussetzung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem gemäß § 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kündigung des Vertrages ist schriftlich unter Angabe der Vertragsnummer an: Lila Fitness ERZ GmbH bzw. Ronny Engel, Neustädtler Str. 5, 08289 Schneeberg oder per E-Mail an: info@lila-fitness.de zu senden.
§ 7 Mitgliedskarte / Vertragsstrafe
Für den Zutritt erhält jedes Mitglied eine persönliche Mitgliedskarte. Dafür wird eine einmalige Pfandgebühr von 15,00 € (in bar) erhoben. Diese Pfandgebühr wird bei Beendigung und Rückgabe der Mitgliedskarte ausschließlich bar zurückgezahlt. Beim Aufsuchen des ausgewählten Studios hat sich das Mitglied immer am CheckIn unter Vorlage der Mitgliedskarte anzumelden, auch wenn der Zugang zeitweise barrierefrei sein sollte. Ein Verlust der Mitgliedskarte ist Lila Fitness unverzüglich zu melden. Die Weitergabe der Mitgliedskarte an andere Personen ist strengstens untersagt. Für den Fall der missbräuchlichen Verwendung der Karte durch das Mitglied ist Lila Fitness berechtigt, unbenommen sonstiger Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe / Nutzungspauschale in Höhe von 150,00 € gegen das Mitglied zu verhängen und das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen.
§ 8 Preise/Tarife
Die aktuellen Preise für die Mitgliedschaft und Tarife gemäß der jeweils gewählten Vertragsdauer und -leistungen sind in den Studios sichtbar ausgehängt. Zwischen dem Mitglied und Lila Fitness können Sondertarife vereinbart werden, welche zu ihrer Wirksamkeit jedoch zwingend einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung bedürfen, in welcher u.a. auch Vertragsdauer und Kündigungsfrist enthalten sein müssen. Die Nachlässe im „Buddytarif“ gelten nur solange wie mindestens 2 Personen aus dem gleichen Haushalt eine Mitgliedschaft bei Lila Fitness haben und keine offenen Forderungen bestehen.
§ 9 Fälligkeit des Mitgliedbeitrages / Änderung des Beitrages
Lila Fitness ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten. Der Lastschrift-einzug erfolgt unbenommen dieser Forderungsabtretung auf ein im Namen des Studios geführtes Konto. Wirtschaftlich Berechtigter des im Namen des Studios geführten Kontos ist der externe Dienstleister. Der monatliche Mitglieds-Beitrag sowie gegebenenfalls weitere zwischen den Parteien vereinbarte Leistungen werden zum 15. des Monats im Auftrag von Lila Fitness (siehe auch aktuelle Datenschutzrichtlinien) per Sepa-Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitgliedes eingezogen. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des in der Lastschriftvereinbarung angegeben Kontos Sorge zu tragen. Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhöht sich der Mitgliedsbeitrag ab dem Zeitpunkt des höheren Mehrwertsteueranfalls entsprechend.
§ 10 Zahlungsverzug
Sollte der Forderungseinzug des fälligen Beitrages sowie gegebenenfalls weiterer zwischen den Parteien vereinbarter Leistungen nicht möglich sein, ist Lila Fitness berechtigt, für außergerichtliche Mahnungen eine Mahngebühr zu erheben sowie die Erstattung der Kosten für ausgefallene Rücklastschriften zu verlangen. Sollte das Mitglied die Lastschriftvereinbarung widerrufen oder in anderer Weise den Forderungseinzug per Lastschrift verhindern, erhöht sich der monatliche Mitgliedsbeitrag um 4,00 €. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, ist Lila Fitness zudem berechtigt, die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Lila Fitness zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Lila Fitness | Anschrift: Neustädtler Str. 5, 08289 Schneeberg
§ 11 Tarifwechsel / Zusatzmodule
Ein Tarifwechsel muss schriftlich beantragt oder über die Member-App durchgeführt werden. Stimmt Lila Fitness einem Tarifwechsel zu, beginnt der neue Tarif, wenn nicht anders vereinbart, am Tag der Umstellung. Gezahlte Beiträge werden anteilig zum 15. des Folgemonats verrechnet bzw. ausgeglichen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben und mit dem nächsten Beitrag per Lastschrift eingezogen. Zusatzmodule gelten immer für den laufenden Vertrag und haben keine Auswirkung auf dessen Dauer oder die Kündigungsfrist. Module können separat gebucht und gekündigt werden. Die Preise sind maximal 3 Monate gültig. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind bei der Buchung ersichtlich. Bei Vertragsbeendigung endet auch das Zusatzmodul.
§ 12 Nutzungszeiten
Die Nutzung des vom Mitglied gewählten Studios ist nur während geltenden Öffnungszeiten möglich. Die Öffnungszeiten sind auf der Webseite: lila-fitness.de und in den Studios ausgehangen und einsehbar. Änderungen im Kursplan sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen behält sich Lila Fitness ausdrücklich vor. Während der Kurse im Lila Cross sind die Flächen und Geräte für die Teilnehmer der Kurse freizuhalten und es besteht kein Anspruch auf deren Nutzung. Zur Vermeidung von Dauerbelegung der Schränke öffnen sich die elektronischen Schlösser nach 4h selbstständig. Es wird keinerlei Haftung für den Verlust bzw. Diebstahl von privaten Gegenständen übernommen.
§ 13 Gebrauch, Besitz und Verkauf von Drogen, Betäubungs- /Dopingmitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten
Gebrauch, Besitz und Verkauf von Drogen und Betäubungsmitteln sowie Präparaten, die in der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) aufgeführt sind, sind in den Studios von Lila Fitness ausdrücklich verboten. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel in den Studios mit sich führen, die nach ärztlicher Indikation dem persönlichen Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist Besitz, Gebrauch sowie die Weitergabe anderer verschreibungspflichtiger Arznei- und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Lila Fitness sowohl zur Strafanzeige als auch zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
§ 14 Videoüberwachung
Dem Mitglied ist bekannt, dass alle Fitnessanlagen von Lila Fitness aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Wahrnehmung des Hausrechtes 24 Stunden videoüberwacht sind. Diese Daten dienen dem Schutz vor Vandalismus, Missbrauch der Membercard und mutwilliger Zerstörung. Die Daten werden ordnungsgemäß dokumentiert und bei fehlender Relevanz spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Bei einem Schadensfall werden die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen auch an Dritte übermittelt (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht). Der videoüberwachte Bereich ist entsprechend gekennzeichnet. Die Intimsphäre des Mitgliedes wird nicht verletzt.
§ 15 Bild- und Filmaufnahmen
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Marketingmaßnahmen Bild- bzw. Filmmaterial während der laufenden Studionutzung angefertigt und für die Internetauftritte von Lila Fitness genutzt werden kann. Bild- bzw. Filmaufnahmen des Mitgliedes bzw. Nutzers im Fitnessstudio sind nur nach vorheriger Genehmigung von Lila Fitness gestattet.
§ 16 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von Lila Fitness erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Foto/s, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf speziellen Speicherservern aufbewahrt. Die Daten des Mitgliedes werden lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten gespeichert, welche im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht erforderlich sind. Diese Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche von Lila Fitness ist Ines Engel der Datenschutzbeauftragte Ines Engel ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar info@lila-fitness.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist der Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, Telefon:(0351) 85471 101 Fax: (0351) 85471 109 E-Mail: datenschutz@slt.sachsen.de Dem Mitglied stehen gegenüber Lila Fitness, Neustädtler Str. 5, 08289 Schneeberg, folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Lila Fitness ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Pflichtangabe des Unternehmers nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Allgemeine Verbraucherschlich-tungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon:(07851) 79579 40, Telefax:(07851) 79579 41 Internet: www.verbraucher-schlichter.de ,E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Absatz 2 Satz 2 VSBG.
§ 18 Parkplatznutzung
Die Mitglieder können während ihrer Trainingszeit kostenfrei die von Lila Fitness angemieteten und ausgewiesenen Parkplätze nutzen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Lila Fitness behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Lila Fitness haftet zudem nicht für Schäden, gleich welcher Art, insbesondere Beschädigungen an Fahrzeugen, welche bei der Nutzung der Parkflächen entstehen.
§ 19 Vertragsänderung
Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist Lila Fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen.
§ 20 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(Stand: 02/2022)