AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen uns, der Firma Lila Fitness ERZ GmbH (im Folgenden: Betreiber) und dem jeweiligen Mitglied geschlossenen Verträge. Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft/Nutzung in einem unserer jeweils ausgewählten Fitnessstudios und die Teilnahme an den angebotenen Leistungen wie z.B. Kurse, Eigentraining in unseren Einrichtungen u. ä. .
§ 2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen dem Fitnessstudio und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Rechte des Mitgliedes sind nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft endet nicht bei Verkauf der Firma bzw. eines der Fitnessstudios. Vielmehr tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden und weiterlaufenden Vertrag ein. Das Mitglied ist daher verpflichtet, nach entsprechender Mitteilung über den Kauf/Verkauf der Firma bzw. eines der Fitnessstudios die Zahlung des vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeitrages an den Käufer vorzunehmen und diesem hierzu eine entsprechende Lastschrifterlaubnis zu erteilen.
§ 3 Minderjährige Mitglieder
Das Mindestalter für den Zutritt und eine Mitgliedschaft beträgt 15 Jahre. Soweit das Mitglied das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird die Mitgliedschaft mittels einer rechtsverbindlichen Unterschrift bzw. digitalen Zeitstempel und ausgefüllter Bürgschaftserklärung durch den gesetzlichen Vertreter begründet.
§ 4 Nutzung der Fitnessstudios ohne Mitgliedschaft
Außerhalb der Mitgliedschaft ist eine Nutzung der Studios nur im Rahmen eines Probetrainings oder nach Erwerb einer Blockkarte möglich. Die Gültigkeit der Blockkarte ist abhängig von der Art der Blockkarte. Im Übrigen hat der Inhaber der Blockkarte die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Mitglied, so dass die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung mit Erwerb der Karte verbindliche Vertragsgrundlage werden.
§ 5 Rechte, Pflichten, Haftung
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen in dem vereinbarten Umfang während der offiziellen Öffnungszeiten uneingeschränkt zu nutzen. Hierbei stehen innerhalb der Öffnungszeiten die Geräte und sanitären Räumlichkeiten des Studios dem Mitglied zur Nutzung zur Verfügung. Die Trainingsgeräte sind ordnungsgemäß, sachgerecht und pfleglich zu behandeln und zu benutzen. Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung, welche ihm bei Vertragsschluss (digital als Download im Self-Service oder auf der Webseite) ausgehändigt wurde, zu beachten. Die Hausordnung ist zudem im Eingang der Studios ausgehangen und für jedes Mitglied einsehbar. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Anschriftenänderung sowie Änderungen der Mailadresse oder der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen oder selbstständig im Self-Servcie anzupassen. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht trägt das Mitglied die aus diesem Pflichtversäumnis entstandenen Mehrkosten. Die Haftung des Betreibers gegenüber dem Mitglied beschränkt sich auf Vorsatz und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitgliedes.
§ 6 Vertragsdauer / Unterbrechung (Aussetzung) / Kündigung
Ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag gilt für die Laufzeit, für die er eingegangen wurde. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen wie in der jeweiligen Mitgliedschaft vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unbenommen. Bei Eintritt einer Schwangerschaft kann das Vertragsverhältnis für die Dauer des Mutterschutzes unterbrochen werden (Aussetzung). Für die Dauer der Aussetzung ruht die Mitgliedschaft, der Mitgliedsbeitrag ist in dieser Zeit nicht zu entrichten. Der Betreiber ist wegen des erhöhten Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwandes allerdings berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in Rechnung zu stellen. Die bestehende Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um die gewährte Zeit der Aussetzung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem gemäß § 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kündigung des Vertrages ist schriftlich unter Angabe der Vertragsnummer an: Lila Fitness ERZ GmbH, Neustädtler Str. 5, 08289 Schneeberg oder per E-Mail an: info@lila-fitness.de zu senden. Alternativ kann die Kündigung über die Webseite oder dem Self-Service erfolgen.
§ 7 Mitgliedskarte / Vertragsstrafe
Für den Zutritt erhält jedes Mitglied eine persönliche Mitgliedskarte. Dafür wird eine einmalige Karten- und Aktivierungsgebühr von 30,00 € erhoben und zusammen mit dem Startpaket per Lastschrift eingezogen. Beim Besuch des ausgewählten Studios hat sich das Mitglied immer am Check-In unter Vorlage der Mitgliedskarte anzumelden, auch wenn der Zugang zeitweise barrierefrei sein sollte. Ein Verlust der Mitgliedskarte ist unverzüglich zu melden. Die Weitergabe der Mitgliedskarte an andere Personen ist strengstens untersagt. Für den Fall des missbräuchlichen Verwendens der Karte durch das Mitglied ist der Betreiber berechtigt, unbenommen sonstiger Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe / pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 150,00 € gegen das Mitglied zu verhängen und das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen.
§ 8 Preise / Tarife
Die aktuellen Preise für die Mitgliedschaft und Tarife gemäß der jeweils gewählten Vertragsdauer und -leistungen sind auf unseren Webseiten ersichtlich. Zwischen dem Mitglied und dem Betreiber können Sondertarife vereinbart werden, welche zu ihrer Wirksamkeit jedoch zwingend einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung bedürfen, in welcher u.a. auch Vertragsdauer und Kündigungsfrist enthalten sein müssen. Bei einem Upgrade auf einen Aktionstarif wird das Startpaket nochmals fällig.
§ 9 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages / Änderung des Beitrages
Der Betreiber ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten. Der Lastschrifteinzug erfolgt unbenommen dieser Forderungsabtretung auf ein im Namen des Studios geführtes Konto. Wirtschaftlich Berechtigter des im Namen des Studios geführten Kontos kann ein externer Dienstleister sein. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie gegebenenfalls weitere zwischen den Parteien vereinbarte Leistungen werden zum 15. des Monats im Auftrag des Betreibers (siehe auch aktuelle Datenschutzrichtlinien) per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitgliedes eingezogen. Das Mitglied hat in dieser Zeit (2 Tage +/-) für eine ausreichende Deckung des in der Lastschriftvereinbarung angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhöht sich der Mitgliedsbeitrag ab dem Zeitpunkt des höheren Mehrwertsteueranfalls entsprechend.
§ 10 Zahlungsverzug
Sollte der Forderungseinzug des fälligen Beitrages sowie gegebenenfalls weiterer zwischen den Parteien vereinbarter Leistungen nicht möglich sein, ist der Betreiber berechtigt, für außergerichtliche Mahnungen eine Mahngebühr zu erheben sowie die Erstattung der Kosten für ausgefallene Rücklastschriften zu verlangen. Sollte das Mitglied die Lastschriftvereinbarung widerrufen oder in anderer Weise den Forderungseinzug per Lastschrift verhindern, erhöht sich der monatliche Mitgliedsbeitrag um 5,00 €. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, ist der Betreiber zudem berechtigt, die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig zu stellen. Darüber hinaus ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
§ 11 Tarifwechsel / Zusatzmodule
Ein Tarifwechsel muss schriftlich beantragt oder über den Self-Service durchgeführt werden. Stimmt der Betreiber einem Tarifwechsel zu, beginnt der neue Tarif, wenn nicht anders vereinbart, am Tag der Umstellung. Gezahlte Beiträge werden anteilig zum 15. des Folgemonats verrechnet bzw. ausgeglichen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben und mit dem nächsten Beitrag per Lastschrift eingezogen. Zusatzmodule / Pauschalen gelten immer für den laufenden Vertrag und haben keine Auswirkung auf dessen Dauer oder die Kündigungsfrist. Module können separat gebucht und gekündigt werden. Die Preise sind maximal 3 Monate gültig. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind bei der Buchung ersichtlich. Bei Vertragsbeendigung endet auch das Zusatzmodul / Pauschale.
§ 12 Nutzungszeiten
Die Nutzung des vom Mitglied gewählten Studios ist nur während der geltenden Öffnungszeiten möglich. Die Öffnungszeiten sind auf den Webseiten und in den Studios ausgehangen und einsehbar. Änderungen im Kursplan sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen behält sich der Betreiber ausdrücklich vor. Während der Kurse sind die Flächen und Geräte für die Teilnehmer der Kurse freizuhalten und es besteht kein Anspruch auf deren Nutzung.
§ 13 Gebrauch, Besitz und Verkauf von Drogen, Betäubungs-/Dopingmitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten
Gebrauch, Besitz und Verkauf von Drogen und Betäubungsmitteln sowie Präparaten, die in der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) aufgeführt sind, sind in den Studios des Betreibers ausdrücklich verboten. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel in den Studios mit sich führen, die nach ärztlicher Indikation dem persönlichen Gebrauch des Mitgliedes dienen. Verboten ist Besitz, Gebrauch sowie die Weitergabe anderer verschreibungspflichtiger Arznei- und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Lila Fitness sowohl zur Strafanzeige als auch zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
§ 14 Videoüberwachung
Dem Mitglied ist bekannt, dass alle Fitnessanlagen aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Wahrnehmung des Hausrechtes 24 Stunden videoüberwacht sind. Diese Daten dienen dem Schutz vor Vandalismus, Missbrauch der Member-Card und mutwilliger Zerstörung. Die Daten werden ordnungsgemäß dokumentiert und bei fehlender Relevanz spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Bei einem Schadensfall werden die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen auch an Dritte übermittelt (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht). Der videoüberwachte Bereich ist entsprechend gekennzeichnet. Die Intimsphäre des Mitgliedes wird nicht verletzt.
§ 15 Bild- und Filmaufnahmen
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Marketingmaßnahmen Bild- bzw. Filmmaterial während der laufenden Studionutzung angefertigt und für die Internetauftritte vom Betreiber genutzt werden kann. Bild- bzw. Filmaufnahmen des Mitgliedes bzw. Nutzers im Fitnessstudio sind nur nach vorheriger Genehmigung vom Betreiber gestattet.
§ 16 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitgliedes werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den vom Betreiber erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Foto/s, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitgliedes keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf speziellen Speicherservern aufbewahrt. Die Daten des Mitgliedes werden lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten gespeichert, welche im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht erforderlich sind. Diese Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht automatisch gelöscht. Die für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Ines Engel. Die Datenschutzbeauftragte Ines Engel ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: info@lila-fitness.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist der Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, Telefon: (0351) 85471 101 Fax: (0351) 85471 109, E-Mail: datenschutz@slt.sachsen.de. Dem Mitglied stehen gegenüber Lila Fitness ERZ GmbH, Neustädtler Str. 5, 08289 Schneeberg, folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Pflichtangabe des Unternehmers nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: (07851) 79579 40, Telefax: (07851) 79579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Absatz 2 Satz 2 VSBG.
§ 18 Parkplatznutzung
Die Mitglieder können während ihrer Trainingszeit kostenfrei die vom Betreiber angemieteten und ausgewiesenen Parkplätze nutzen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Der Betreiber haftet zudem nicht für Schäden, gleich welcher Art, insbesondere Beschädigungen an Fahrzeugen, welche bei der Nutzung der Parkflächen entstehen.
§ 19 Vertragsänderung
Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist der Betreiber berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen.
§ 20 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(Stand: 01/2025)